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Zur Zulässigkeit von Klauseln in Leasingverträgen
§§ 879, 1336 ABGB; §§ 6, 9, 10, 28 KSchG; §§ 3, 5 VerbrKrVO
Unwirksamkeit von Klauseln in AGB von Leasingunternehmen. Der Unterlassungsanspruch nach § 28 Abs 1 KSchG richtet sich gegen alle gesetz- und sittenwidrigen Vertragsbestimmungen in AGB oder Vertragsformblättern. Die Unterlassungsklage ist berechtigt, wenn der Unternehmer durch seine gesetzwidrige Praxis die allgemeinen Interessen der Verbraucher beeinträchtigt. Im Verbandsprozeß hat die Auslegung der Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen; eine geltungserhaltende Reduktion ist im Verbandsprozeß nicht möglich.
Aus den Entscheidungsgründen:
Die Beklagte verwendet in Leasingverträgen mit Verbrauchern Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
Die Klägerin verlangte in ihrem Urteilsbegehren, der Beklagten im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern die Verwendung von 23 Klauseln in AGB, welche sie den von ihr geschlossenen Verträgen zugrundelege, oder die Verwendung sinngleicher Klauseln zu untersagen und sie ferner zur Unterlassung der Berufung auf diese Klauseln zu verpflichten, soweit diese unzulässiger Weise vereinbart worden seien. Weiters verlangte die Klägerin die Erteilung der Ermächtigung zur Veröffentlichung des ...