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Geldwäschebekämpfung in Österreich
Wirksamkeit der 3. EU-Geldwäscherichtlinie
Das Aufgabengebiet der Geldwäschebekämpfung hat sich über die Jahre hinweg stetig ausgedehnt. Speziell wurde der Arbeitsbereich des Geldwäschebeauftragten mit der 3. EU-Geldwäscherichtlinie um einige zusätzliche Aufgaben erweitert, die es erforderlich machen, Prozesse, Anweisungen, IT-Systeme, Schulungen, etc. neu zu überdenken und risikoorientiert anzupassen. Ein Mehr an Regelungen und Vorschriften bedeutet jedoch nicht unbedingt eine Verbesserung der Geldwäschebekämpfung. Dieser Artikel zeigt, wie Bankinstitute die neuen Regelungen beurteilen, wie viel Aufwand deren Umsetzung bedeutet und wie weit die Umsetzung bereits fortgeschritten ist.
The field of anti money laundering did constantly increase over the last years. Especially it was extended by several new tasks through the 3rd European anti money laundering directive. These tasks make it necessary to rethink and adjust processes, instructions, IT-systems, training courses, etc. in a risk-oriented way. An increase in regulations, however, does not necessarily lead to an improvement in anti money laundering. This article shows how financial institutions assess the new regulations, how much effort their implementations mean and i...