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ÖBA 10, Oktober 2009, Seite 673

Der Rahmenbeschluß des Rates zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln

Zweck – Erwägungen – Umsetzung

Christiane Neger

Bei der Betrachtung des immer dominanter werdenden Kartenzahlungsverkehrs ist der strafrechtliche Aspekt nicht zu vernachlässigen. Im Jahre 2001 wurde die Reihe der vom Rat bereits verabschiedeten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Betrugs- und Fälschungsbekämpfung betreffend bargeldlose Zahlungsmittel, wie zB die Gemeinsamen Maßnahmen 98/428/JI zur Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes, durch den Rahmenbeschluß 2001/413/JI des Rates vom zur Bekämpfung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln ergänzt. Dieser Rahmenbeschluß hat die Strafgesetze aller Mitgliedstaaten dahingehend harmonisiert, daß nunmehr betrügerische Handlungen im Bereich der unbaren Zahlungsmittel als strafbare Handlung eingestuft und geahndet werden . Der vorliegende Beitrag soll einen Überblick über den Zweck und die Erwägungsgründe des Rahmenbeschlusses sowie seine Umsetzung ins österreichische Recht geben.

Considering the continually growing dominance of cashless payment transactions, the penologic aspect is not to be neglected. In 2001, the Council framework Decision 2001/413/JHA of 28 May 2001 on combating fraud and counterfeiting of cashless means of p...

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