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Eigengeschäfte von Aufsichtsräten nach der Marktmissbrauchsverordnung
Die neue EU-Marktmissbrauchsverordnung wird wesentliche Bestimmungen des BörseG ersetzen und zahlreiche Änderungen bringen. Für Aufsichtsräte besonders relevant sind die Neuerungen bei Eigengeschäften von Führungskräften (directors’ dealings). In diesem Bereich bringt die Verordnung zahlreiche praxisrelevante Verschärfungen.
1. Einleitung
Ab ist die Marktmissbrauchsverordnung in den EU-Mitgliedstaaten direkt anwendbar. Ihr wesentliches Ziel ist es, die Marktintegrität zu wahren und damit das reibungslose Funktionieren der Wertpapiermärkte und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Märkte zu sichern. Ein Aspekt ist dabei das Gewährleisten ordnungsgemäßer Markttransparenz. Wertpapiertransaktionen von Führungskräften sind für den Kapitalmarkt besonders interessant, weil sie zeigen, wie ein Personenkreis, der häufig einen Wissensvorsprung hat, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Aussichten eines Emittenten einschätzt. Entsprechend werden sie als wichtige Informationsquelle für Anleger angesehen.
Die neuen Bestimmungen zu directors’ dealings bringen bereits beim Kreis der erfassten Emittenten eine deutliche Ausweitung (siehe Punkt 2.). Während die innerhalb eines Emittenten betroff...