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AR aktuell 3, Juni 2015, Seite 28

Wenn Stifter stiften gehen!

Ein Pamphlet zur „Rettung“ von Stiftern durch ein neues Stiftungsumgründungsrecht

Anton Schmidl

Eine Annäherung der Redewendung „stiften gehen“ ist „sich absetzen“, „verschwinden“, „flüchten“ oder „sich heimlich davonmachen“. Nun, das klingt alles nicht sehr ehrenhaft für einen Stifter, der vermeintlich sein Vermögen für einen guten Zweck in eine Stiftung eingebracht hat. Und zwar – und diese Betrachtung liegt der vorliegenden Arbeit zugrunde – in eine „Familienprivatstiftung“.

Was sind nun die ursprünglichen Beweggründe für die Stiftung und was passiert, wenn der Stifter stirbt, wenn er also tatsächlich „stiften geht“ (hier im Sinne von „sich in das Jenseits absetzt“)? Hat eine Familienprivatstiftung tatsächlich etwas mit „Familie“ und „privat“ zu tun?

Die ursprüngliche Idee für Stiftungen liegt ja in der Zuwendung von Vermögen für einen uneigennützigen Zweck; dabei wurden schon früh humanitäre oder kulturerhaltende Maßnahmen finanziell unterstützt. Reiche Menschen, heute würde man „Philanthropen“ sagen, gaben dazu Geld in einen Fonds, eine Stiftung, um damit einen Zweck zu erfüllen, der nicht mit der Familie oder den Erben des Stifters verbunden war. Es handelte sich vordergründig um eine Schenkung zu einem gemeinnützigen Zweck, eine gewidmete Spende.

Und eine „Familienprivats...

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