Doppelbesteuerung
2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Art. 11 Anwendung für Berlin
Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Regierung der Republik Österreich innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.
Inhaltsübersicht
I. Räumlicher Anwendungsbereich
II. Wiedervereinigung
III. Vergleich mit Art. 14 MA-ErbSt
Bearbeiter: MMag. Dr. Ulf Zehetner
Schrifttum:
Prokisch/Rodi Double Taxation Conventions after Reunification, ET 1991, 263.
Verwaltungsverlautbarungen: Österreich: Erl. öBMF v. Zl. 04 1482/27-IV/4/90, AÖFV 301/1990: Österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen; Amtshilfevertrag/Steuer; Erweiterung des territorialen Anwendungsbereiches auf das Gebiet der ehemaligen DDR ab .
I. Räumlicher Anwendungsbereich
1 Der räumliche Anwendungsb...