Doppelbesteuerung
2022
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Art. 4 Betriebsvermögen
Für Nachlaßvermögen, das in einem der Vertragsstaaten dem Betrieb eines gewerblichen Unternehmens dient, gilt folgendes:
Hat das Unternehmen eine Betriebstätte nur in einem der Vertragsstaaten, so wird dieses Vermögen nur in diesem Staate besteuert.
Hat das Unternehmen Betriebstätten in beiden Vertragsstaaten, so wird das Vermögen in jedem der beiden Staaten insoweit besteuert, als es der in diesem Staate liegenden Betriebstätte dient.
Schlußprotokoll zu Artikel 4
6. Der Begriff „Betriebstätte“ richtet sich nach den Vorschriften des am zwischen den Vertragsstaaten abgeschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern.
7. Wie Vermögen im Sinne des Artikels 4 werden behandelt:
Beteiligungen an gesellschaftlichen Unternehmen mit Ausnahme von Aktien, Kuxen, Anteilscheinen und sonstigen Wertpapieren sowie von Anteilen an Genossenschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung;
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