AZG | Arbeitszeitgesetz
7. Aufl. 2023
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S. 978Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom über die Ladenöffnungszeiten (Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2008)
LGBl. 2007/101 i.d.F. 2011/105, 2012/98 und 2017/62
Auf Grund der § 4, 4a und 5 Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet: