AZG | Arbeitszeitgesetz
7. Aufl. 2023
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S. 1493VIII. Arbeitszeit-Autonomie-Klauseln
zur Ausnahme leitender Angestellter und sonstiger Arbeitnehmer mit maßgeblicher selbständiger Entscheidungsbefugnis aus dem AZG/ARG
Da bei Arbeitsverhältnissen die erst seit der AZG-Novelle 2018 explizit geforderte Arbeitszeitautonomie infolge der arbeitsverhältnistypischen Arbeitszeitgebundenheit häufig nicht automatisch und zwangsläufig aus inhaltlichen Funktionen oder Arbeitsaufgaben folgt, empfiehlt sich regelmäßig eine glaubwürdige, inhaltlich ausreichende expliziten Einräumung. Da sie auch gegenüber Behörden nachweisbar sein muss, sollte sie schriftlich vereinbart werden oder zumindest arbeitgeberseitig unterschrieben nachweisbar ausgefolgt sein. Dies jedenfalls dann, wenn die betreffenden Arbeitnehmer zur Vereinfachung in eines der betrieblichen Regelarbeitszeitsysteme (z.B. Gleitzeitsystem) eingebunden oder von diesen nicht ausgenommen sind. Für die Textierung einer solchen Arbeitszeitautonomieklausel könnten folgende Varianten einschließlich entsprechender Ergänzungsklauseln gewählt werden:
Variante 1:
Herrn/Frau __________ wird auf Grund der besonderen Merkmale seiner/ihrer Tätigkeit als __________,die zur effizienten erfolgreichen Erbringung ents...