AZG | Arbeitszeitgesetz
7. Aufl. 2023
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S. 1492VII. Homeoffice-Vereinbarungen: Arbeitszeitmodule
Ausmaß und zeitliche Lage der Arbeitszeit bleiben während des vereinbarten Homeoffice unberührt und unverändert. Dies gilt sowohl für die Art und Zahl der Arbeitstage als auch die zu erbringenden Arbeitsstunden.
Mehr- bzw. Überstunden im Homeoffice bedürfen ausnahmslos einer vorherigen (in dringenden Fällen einer binnen 3 Tagen nach Leistung schriftlich beantragten nachträglichen) Mailbewilligung.
Eine solche Bewilligung wird für Zeiträume der auch im Homeoffice geltenden gesetzlichen täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten keinesfalls erteilt.
Gleiches gilt für eigenmächtige Uhrzeitverschiebungen, ausgenommen zulässige Normalarbeitszeiten im Gleitzeitrahmen. Dieser wird wie folgt in Erinnerung gerufen: __________ / Dieser wird für Homeoffice-Normalarbeitstage wie folgt einvernehmlich geöffnet bzw. verändert: __________ .
Die Arbeitszeitaufzeichnungen bzw. deren Ausdrucke sind für Arbeit im Homeoffice kalendertäglich zeitrichtig zu führen und zeitnahe, spätestens wöchentlich, mit ausdrücklichem Richtigkeitsvermerk vom Arbeitnehmer bestätigend zu unterfertigen.
Für den Fall von nicht noch nachträglich zumindest mailgenehmigten Eigenmächt...