AZG | Arbeitszeitgesetz
7. Aufl. 2023
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e) Vorsorge- oder Kappungs- bzw Missbrauchsklauseln
Die Salden an Zeitguthaben bzw. Zeitschulden dürfen zu keinem Zeitpunkt/zu folgenden Zeitpunkten __________ der Gleitzeitperiode __________ Stunden über- bzw. unterschreiten.
Die gleitende Arbeitszeit ermöglicht dem Arbeitnehmer die Selbsteinteilung der Normalarbeitszeit im vorgegebenen Rahmen und in der ebenfalls zu beachtenden Gleitzeitperiode. Sie begründet kein Recht zur Ausweitung oder Verringerung der Normalarbeitszeit bzw. auf eigenmächtige Leistung von Mehr- oder Überstunden. Überschreitet der Zeitsaldo ohne betriebliche Zurechnungsgründe den zulässigen Übertragbarkeitssaldo und missachtete der Arbeitnehmer konkrete vorherige Ausgleitweisungen zur Nichtüberschreitung der vorgesehenen Übertragbarkeitssalden, werden daher die letztlichen Überschreitungsstunden insoweit ersatzlos gestrichen. Unterschreitungen des Übertragbarkeitssaldos an Zeitschulden gelten grundsätzlich als Pflichtverletzung und führen unbeschadet allfälliger sonstiger Folgen jedenfalls zu entsprechender Entgeltkürzung bzw. Entgeltrückverrechnung.