AZG | Arbeitszeitgesetz
7. Aufl. 2023
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2. S. 1466Basismuster Gleitzeit-EinzelvereinbarungNur für Arbeitnehmer, für die kein Betriebsrat besteht, allenfalls auch für besondere Elterngleitzeiten (soweit nicht ohnedies eine Gleitzeitbetriebsvereinbarung entsprechende Abweichungsermächtigungen enthält).
Gleitzeitvereinbarung
gemäß § 4b AZG
Das Ausmaß der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit/vertraglichen Teilzeitnormalarbeit beträgt __________ Stunden pro Woche.
Die Normalarbeit wird als gleitende Arbeitszeit wie folgt erbracht:
Gleitzeitperiode: __________, beginnend ab __________
Gleitzeitrahmen: Arbeitstage __________, frühester Beginn __________, spätestes Ende __________; die Normalarbeitszeitgrenze von 10 Stunden darf bei längerem Gleitzeittagesrahmen nicht überschritten werden;
Bei Wahl erweiterter bzw. „großer“ Gleitmöglichkeit wäre dieser Satz zu ersetzen durch: Gleiten ist bis zu 12 Stunden Normalarbeitszeit zulässig, wobei Zeitguthaben auch ganztägig verbraucht werden können (bis zu … Gleittagen je Gleitzeitperiode) und Gleittage im Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen sind.
Kernarbeitszeit:__________, Ausnahmen, insbesondere auch Gleittage, bedürfen in ihrer zeitlichen Festlegung jeweils der Absprach...