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Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung im Bundesgesetzblatt
Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die von Emittenten nach dem Alternativfinanzierungsgesetz zur Verfügung zu stellenden Informationen (Alternativfinanzierungs-Informationsverordnung – AltF-InfoV) wurde in BGBl II 2015/242, ausgegeben am , kundgemacht.
Demnach haben Emittenten ihren Informationsverpflichtungen gegenüber Anlegern gemäß § 4 Abs 1 Alternativfinanzierungsgesetz, BGBl I 2015/114, nachzukommen, indem sie diesen ein Informationsblatt gemäß der Anlage dieser Verordnung zur Verfügung stellen, wobei auch die darin vorgegebene Reihenfolge der Informationen einzuhalten ist. Als Beilagen zum Formblatt sind der aktuelle Jahresabschluss oder bei Nichtvorliegen desselben die Eröffnungsbilanz, der Geschäftsplan einschließlich der Angabe des angestrebten Emissionsvolumens, das durch die Ausgabe alternativer Finanzinstrumente aufgebracht werden soll, sowie das Vorgehen, wenn das Emissionsvolumen nicht erreicht wird, sowie gegebenenfalls im Zusammenhang mit dem alternativen Finanzinstrument erstellte allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vertragsbedingungen sowie alle vom Emittenten darüber hinausgehenden Angaben zur Verfügung zu...