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Verkauf über eBay als unternehmerische Tätigkeit
Die Klägerin, eine selbständige Finanzdienstleisterin, verkaufte in den Jahren 2004 und 2005 über zwei „Verkäuferkonten“ bei der Internet-Handelsplattform eBay an einzelne Erwerber mindestens 140 Pelzmäntel für insgesamt ca 90.000 Euro. Nachdem das Finanzamt aufgrund einer anonymen Anzeige von den Verkäufen erfahren hatte, setzte es für die Verkäufe Umsatzsteuer fest. Es hielt die Angaben für nicht glaubhaft. Das Finanzgericht gab der Klage statt. Es führte zur Begründung aus, die Klägerin sei nicht unternehmerisch tätig geworden, weil sie lediglich Teile einer Privatsammlung verkauft habe.
Diese Beurteilung hielt vor dem BFH nicht stand: Wer planmäßig, wiederholt und mit erheblichem Organisationsaufwand mindestens 140 fremde Pelzmäntel über eine elektronische Handelsplattform (zB eBay) in eigenem Namen verkauft, wird damit unternehmerisch (wirtschaftlich) tätig. Maßgebliches Beurteilungskriterium dafür, ob eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt, ist, ob der Verkäufer, wie zB ein Händler, aktive Schritte zur Vermarktung unternommen und sich ähnlicher Mittel bedient hat. Davon ist der BFH in der vorliegenden Konstellation ausgegangen. Der Hinweis der Klägerin auf die begrenzte Daue...