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SWK 28, 1. Oktober 2015, Seite 1286

Steuerliche Maßnahmen in Deutschland zur Förderung der Hilfe für Flüchtlinge

(B. R.) – Aus Sicht des deutschen Finanzministeriums ist Deutschland für viele Menschen, die ihr Heimatland verlassen, das Ziel einer langen und oft auch gefahrvollen Reise. Sie suchen Schutz, Sicherheit und Unterstützung. Bürgerinnen und Bürger und auch Unternehmen helfen mit persönlichem und finanziellem Engagement, um die Betreuung und Versorgung der vielen Ankommenden sicherzustellen. Zur Förderung und Unterstützung dieses gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge wurden durch das deutsche BMF Verwaltungsregelungen (vom , IV C 4 – S 2223/07/0015 :015) getroffen, die für Maßnahmen, die vom bis durchgeführt werden, gelten. Diese betreffen insbesondere Spenden, Sponsoringmaßnahmen oder Maßnahmen steuerbegünstigter Körperschaften zur Unterstützung von Flüchtlingen.

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