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SWK 9, 20. März 2015, Seite 488

Gerichtsgebühren: Insolvenzverfahren

Nach dem Wortlaut der TP 6a GGG fällt eine Pauschalgebühr für das Insolvenzverfahren im Fall der „Beendigung durch gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans“ an. Daraus ergibt sich, dass der Gesetzgeber der IO und des GGG einen gerichtlichen Beschluss, mit dem einem Sanierungsplan die Bestätigung erteilt wird, als eine Form der Beendigung des Insolvenzverfahrens ansieht. Die Rechtsmittelgebühr nach TP 12a lit a GGG ist daher für den Fall des Rekurses gegen die Entscheidung über die Bestätigung des Sanierungsplans zu entrichten. – (TP 6a GGG), (Abweisung)

( 2011/16/0036)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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