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SWK 9, 20. März 2015, Seite 478

Materiellrechtliche Grundlagen zur Korrektur von Offshore-Strukturen

Rechtsfolgen missbräuchlicher Steuergestaltungen

Tina Ehrke-Rabel

Offshore-Strukturen werfen in der steuerlichen Praxis vielfältige Probleme auf. Von besonderem Interesse erscheinen die wesentlichen Strategien der Abgabenbehörde, um Offshore-Strukturen die steuerliche Anerkennung zu versagen (Einkünftezurechnung, Ort der Geschäftsleitung, inländische Betriebsstätte, Verrechnungspreise, Missbrauch, Scheingeschäft). In einer Artikelserie werden in den nächsten SWK-Heften die Zusammenfassungen der ausführlichen Beiträge im Tagungsband Finanzstrafrecht 2014 (Hrsg Roman Leitner) – der kürzlich im Linde Verlag erschienen ist – dargestellt.

Der vorliegende Beitrag widmet sich den Rechtsfolgen missbräuchlicher Steuergestaltungen (§ 22 BAO) im Zusammenhang mit Offshore- Strukturen.

1. (Abgaben-)Rechtspersönlichkeit ausländischer Offshore-Strukturen

Ausländische Strukturen mit (Abgabenrechts-)Persönlichkeit sind grundsätzlich Steuerzurechnungssubjekte. Die Schaffung einer Struktur mit eigener Steuerrechtssubjektivität begründet für sich genommen auch dann nicht die Vermutung eines missbräuchlichen Verhaltens, wenn der Sitzstaat im Verhältnis zu anderen Staaten ein besonders S. 479 vorteilhaftes System aufweist. Damit sind die Gründung und die daraus resultierende Existenz ...

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