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SWK 7, 1. März 2015, Seite 387

Der Kapitalwert von Baurechtszinsen als Gegenleistung in der Grunderwerbsteuer

Gegenleistung nach §§ 4 und 5 GrEStG im Zusammenspiel mit §§ 10, 15 und 16 BewG

Reinhold Beiser

Werden Baurechte gegen Einmalzahlung und/oder Baurechtszinsen ein-geräumt, stellt sich die Frage, wie die Bemessungsgrundlage in der Grunderwerbsteuer zu ermitteln ist. Das Zusammenspiel der §§ 4 und 5 GrEStG mit den Bewertungsregeln der §§ 10 bis 16 BewG führt zu einer systematisch konsistenten und teleologisch folgerichtigen Lösung.

1. Drei Beispiele

1.1. Baurecht gegen Einmalzahlung

Ein Baurecht wird von einer Gemeinde einem gemeinnützigen Wohnbauträger auf 50 Jahre eingeräumt: Unbebauter Grund und Boden wird zur Errichtung von 50 Mietwohnungen mit einem Baurecht belastet.

Der gemeine Wert des mit einem Baurecht auf 50 Jahre belasteten Grund und Bodens beträgt 10 Mio Euro.

Das Entgelt für die Baurechtseinräumung beträgt 180.000 Euro.

1.2. Baurecht gegen Baurechtszinsen

Das Entgelt für die Baurechtseinräumung beträgt 10.000 Euro jährlicher Baurechtszins (wertgesichert) auf die Baurechtsdauer von 50 Jahren. Im Übrigen liegt der Sachverhalt gleich wie in Punkt 1.1.

1.3. Baurecht gegen Einmalzahlung und Baurechtszinsen

Die Gemeinde erhält eine Einmalzahlung von 90.000 Euro sowie 5.000 Euro jährlichen Baurechtszins (wertgesichert) auf die Baurechtsdauer von 50 Jahren. Im Übrigen liegt der Sachverha...

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