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SWK 7, 1. März 2015, Seite 364

Das Ende der Verhältnismäßigkeit bei Kürzungen des PKW-Sachbezugs

Anteilige Berücksichtigung von Kostenbeiträgen der Arbeitnehmer scheint geboten

Stefan Schuster

Der 2. LStR-Wartungserlass wurde bereits vorgestellt. Inhaltlich gibt es einige interessante Punkte, so etwa eine Änderung der bisherigen Rechtsansicht bezüglich der Arbeitnehmerkostenbeiträge bei Kfz-Sachbezügen. Diese Änderung will der folgende Beitrag kritisch hinterfragen.

1. Die Angemessenheitsprüfung

In Rz 187 LStR wird nunmehr festgestellt, dass eine betriebliche Angemessenheitsprüfung für den Bereich der Sachbezugsbewertung für PKWs und Kombis nicht beachtlich sei. Isoliert betrachtet erscheint dieser Satz zwar weiterhin fragwürdig, aber nicht neu. Auf den ersten Blick wirkt er wie eine Klarstellung der (ohnehin zweifelhaften) unterschiedlichen Angemessenheitsgrenzen von maximal S. 365 steuerlich anerkannten betrieblichen Anschaffungskosten iHv 40.000 Euro und maximalem Sachbezug gem § 4 Abs 1 Sachbezugswerte-VO iHv 720 Euro pro Monat. Dieser Kritik wäre durch die Anhebung der betrieblichen Angemessenheitsgrenze auf 48.000 Euro zu begegnen, um einen systematischen Gleichklang herzustellen. Die von der Sachbezugswerte-VO geforderten 1,5 % der steuerlich anerkannten betrieblichen Anschaffungskosten als Sachbezug würden maximal 720 Euro pro Monat betragen und mit dem betrieblichen Niveau übereinstim...

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