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SWK 26, 10. September 2015, Seite 1125

Der neue PKW-Sachbezug – ein ökologisches Update

Änderung der Sachbezugswerteverordnung

Stefan Schuster

Die Änderungen bei Sachbezügen im Zuge der Steuerreform stellen aus Personalverrechnungssicht wesentliche Neuerungen dar. Mit der Kundmachung der novellierten Sachbezugswerte-VO in BGBl II 2015/243, ausgegeben am , wurde das neue Regime nunmehr komplettiert. Wie erwartet, ist unter dem Begriff „Ökologisierung“ eine massive Veränderung des PKW-Sachbezugs vorgenommen worden.

1. Neuausrichtung des PKW-Sachbezugs

Eines der unbestrittenen Liebkinder der Finanzverwaltung, der PKW-Sachbezug, wird mit Wirkung zum zur Gänze neu ausgestaltet.

1.1. Grundzüge der neuen Sachbezugsbewertung

War bisher der Anschaffungswert das allein bestimmende Merkmal für die Höhe des Sachbezugs, kommt nunmehr auch der Emissionshöhe des Fahrzeugs eine Bedeutung zu. Überschreitet ein PKW die Grenzen bestimmter Emissionswerte, wird der Sachbezug höher. Die relevante Höchstgrenze wird bis zum Jahr 2020 jährlich gesenkt.

Die Erhöhung erfolgt dabei in zweifacher Weise:

1.

Als Sachbezug sind nicht mehr 1,5 %, sondern 2 % der Anschaffungskosten heranzuziehen.

2.

Der maximale Sachbezug ist mit 960 Euro anzusetzen.

Grundsätzlich sind daher 2 % der Anschaffungskosten, maximal 960 Euro, als Sachbezug anzusetzen.

1,5 % der Anschaffungsk...

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