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SWK 7, 1. März 2015, Seite 392

Rulinganträge mit internationalen Bezügen

Im Sinne der Gleichmäßigkeit der Vollziehung sollen Rulinganträge mit internationalen Bezügen einem einheitlichen Prüfschema unterzogen werden: 1. Wirtschaftliche Substanz der in Österreich begründeten Tätigkeit; 2. Verhältnis zum Ausland; 3. Indizien für unerwünschte Gestaltungen (zB ungewöhnlich hohe Gewinnspannen; Zwischenschaltung von Gesellschaften/Einheiten oder Treuhandkonstruktionen ohne ersichtlichen wirtschaftlichen Zweck; Involvierung einer oder mehrerer funktionsarmer oder funktionsloser Gesellschaften im In- oder Ausland, insb in Niedrigsteuerländern oder Steueroasen; von Gesellschaften mit unklarer Eigentümerstruktur; von Personen, die eine gleiche oder ähnliche Funktion auch bei einer Reihe von anderen Gesellschaften wahrnehmen [„Strohmänner“]; Indizien iZm Bestechung bzw Geldwäsche) ( BMF-010221/0787-VI/8/2014; Volltext in der Findok).

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