TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 7, 1. März 2015, Seite 366

Antrag beim VfGH auf Überprüfung der Schaumweinsteuer

Das BFG hat an den VfGH der Antrag gestellt, der VfGH möge 1.) in § 3 Abs 1 SchwStG die ersten beiden Ziffern „1“ und „0“ der im einzigen Satz des § 3 Abs 1 SchwStG enthaltenen Zahl „100“, 2.) in eventu § 3 Abs 1 SchwStG zur Gänze wegen Verfassungswidrigkeit aufheben. Das BFG teilt die in der anhängigen Beschwerdesache von der Beschwerdeführerin geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich § 3 Abs 1 SchwStG, wonach die Vorschreibung der Schaumweinsteuer eine Verletzung der Eigentumsgarantie, der verfassungsrechtlich verbürgten Erwerbsfreiheit und des dem Gleichheitsgrundsatz immanenten Sachlichkeitsgebots darstellt ( RN/7200001/2015; beim VfGH anhängig unter G 28/2015).

Daten werden geladen...