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SWK 10, 1. April 2014, Seite 508

Die vereinfachte Gründung einer GmbH

Checkliste für die Praxis

Stefan Fida und Dominik Pflug

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2013 führte zu zahlreichen Vereinfachungen bei der Gründung von GmbHs, insbesondere zur Herabsetzung des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro auf 10.000 Euro. Um hohe Steuerausfälle zu vermeiden, wurden die Gründungsvorschriften im GmbHG durch das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014, BGBl. I Nr. 13/2014, neuerlich novelliert. Die Änderungen des GmbHG sind mit in Kraft getreten. Was gilt es künftig bei der Gründung von GmbHs, insbesondere mit Blick auf die neu eingeführte „Gründungsprivilegierung“, zu beachten? Die folgende Checkliste bietet in 15 Fragen und Antworten einen kompakten Überblick für die Praxis.


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1. Wie hoch ist das Mindeststammkapital einer GmbH?
Das Mindeststammkapital einer GmbH beträgt gemäß § 6 Abs. 1 GmbHG 35.000 Euro. Das AbgÄG 2014 hat damit die durch das GesRÄG 2013 erfolgte Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro rückgängig gemacht.
2. In welchem Umfang müssen Bareinlagen vor der Anmeldung zur Eintragung ins Firmenbuch geleistet werden?
Vor der Firmenbuchanmeldung muss gemäß § 10 Abs. 1 GmbHG auf jede bar zu leistende Stammeinlage mindestens ein Viertel, jedenfalls aber ein Betrag von 70 Euro, eingezahlt werden. Ist auf eine Stammeinlage aufgrund...


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