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SWK 10, 1. April 2014, Seite 544

UmgrStG: Ausschüttungsfiktion

Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Ansicht, dass die Ausschüttungsfiktion des § 9 Abs. 6 UmgrStG nicht im handelsrechtlichen/unternehmensrechtlichen Jahresabschluss als Bilanzgewinn oder Gewinnrücklage ausgewiesene Gewinne voraussetzt. Sie erfasst vielmehr jegliche Eigenkapitalposten der umzuwandelnden GmbH, allerdings ist der Stand des Evidenzkontos in Abzug zu bringen. Es hat daher auf das steuerliche Ergebnis keinerlei Einfluss, dass bei der Schwesterneinbringung in eine neu gegründete Gesellschaft (oder der Abspaltung) die bei der übertragenden Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne in der Unternehmerbilanz der übernehmenden Gesellschaft nicht mehr als Gewinne ausgewiesen werden. Solcherart trifft es von vornherein nicht zu, dass bei der in Rede stehenden Mehrfachumgründung (Kombination aus Schwesterneinbringung bzw. Abspaltung und Umwandlung) ein Entfall der zweiten Besteuerungsebene eintritt. Es wird also bereits § 9 Abs. 6 erster Satz UmgrStG der Systematik der Einmalbesteuerung (Körperschaftsteuer plus Kapitalertragsteuer) gerecht, indem das Eigenkapital der umgewandelten Gesellschaft, soweit es den Evidenzkontostand i. S. d. § 4 Abs. 12 EStG 1988 dieser Gesellschaft übersteigt, als fiktive Ausschüttung erfasst wird. ...

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