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SWK 10, 1. April 2014, Seite 498

Budgetbegleitgesetz 2014 in Begutachtung

Reparatur der GrESt – neue Leistungsortregelungen – Gruppenanfragen

(SWK) – Das BMF hat am den Entwurf zum Budgetbegleitgesetz 2014 zur Begutachtung versandt. Im Folgenden werden die Änderungen im Überblick zusammengefasst.

1. Reparatur der GrESt-Bemessungsgrundlage

Nach Aufhebung des § 6 GrEStG per wäre ohne Neuregelung bei allen Schenkungen und Erbschaften der Verkehrswert des Grundstücks als Bemessungsgrundlage herangezogen werden und hätte im Schnitt zu einer Verdreifachung der GrESt geführt. Künftig soll sowohl bei der Bemessungsgrundlage als auch beim Tarif zwischen Erwerben in- und außerhalb des Familienverbands unterschieden werden. Die Regelungen werden weitgehend an die Grundbuchseintragungsgebühren angepasst, womit sowohl für die GrESt als auch für die Eintragungsgebühr im Regelfall dieselbe Bemessungsgrundlage heranzuziehen ist.

2. Neuer Leistungsort bei Telekommunikationsleistungen etc.

Ab ändert sich der Leistungsort für elektronisch erbrachte sonstige Leistungen, Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, die von in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmern an Nichtsteuerpflichtige im Gemeinschaftsgebiet erbracht werden, sowie für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen, die von nicht in der Gemeinschaft ansäs...

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