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SWK 10, 1. April 2014, Seite 543

Unterhaltsleistungen

In Bezug auf die steuerliche Abziehbarkeit der Unterhaltsleistungen entspricht es der Systematik des § 34 EStG 1988, dass (bloß) aus sittlichen Gründen geleistete Unterhaltszahlungen nicht in einem weiteren Ausmaß berücksichtigt werden können als die gesetzlich geregelten Unterhaltslasten. – (§ 34 Abs. 8 EStG 1988), (Abweisung)

( 2011/15/0008)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. MARKUS ACHATZ (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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