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SWK 10, 1. April 2014, Seite 507

EU-Ministerrat besiegelt Ende des Bankgeheimnisses für Ausländer

Der EU-Ministerrat vom hat eine Verschärfung der Zinsbesteuerungsrichtlinie beschlossen. Künftig werden die Steuerbehörden der Union wesentlich mehr Informationen über Gewinne und Erträge von EU-Ausländern austauschen. Auch die Nicht-EU-Länder Schweiz, Liechtenstein, Monaco, San Marino und Andorra sollen mitziehen. Allerdings geht es bei der Zinsbesteuerungsrichtlinie nur um die Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf Trusts, Stiftungen und Versicherungen. Das Bankgeheimnis selbst fällt ab 2017 konkret erst mit der Einführung des automatischen Informationsaustauschs. Dieser soll über einen internationalen OECD-Standard eingeführt werden.

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