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GesRZ 6, Dezember 2013, Seite 372
Charakter des Einspruchs gegen eine Zwangsstrafverfügung
ERV 2006
Ein Einspruch gegen eine Zwangsstrafverfügung nach § 283 UGB ist keine Urkunde iSd ERV 2006 und muss daher nicht mittels Einstellung in ein Urkundenarchiv eingebracht werden.
OLG Wien , 4 R 278/12x