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GesRZ 6, Dezember 2013, Seite 372

Unvorhergesehenes Ereignis iSd § 283 Abs 2 UGB

§ 283 UGB

Das Ausbrechen einer Krebserkrankung und die damit verbundenen psychischen Folgen stellen ein unvorhergesehenes Ereignis nach § 283 Abs 2 UGB dar, wenn der Bestrafungszeitraum nach dem Ausbrechen liegt.

OLG Wien , 4 R 137/12i ua

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