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Wurzelausschüttung von Luxusimmobilien an den Gesellschafter
Steuerliche Notwendigkeit oder systematischer Fehlgriff?
Im Rahmen der Neufassung der KStR 2013 wurden Änderungen in der Beurteilung von Immobilienvermietungen zwischen einem Gesellschafter und „dessen“ Kapitalgesellschaft vorgenommen. Werden bestimmte Kriterien nicht eingehalten, soll eine von Seiten der Gesellschaft erworbene bzw. errichtete Liegenschaft als verdeckt (in Höhe der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) an den Gesellschafter ausgeschüttet betrachtet werden. Im Folgenden soll einerseits die Rechtmäßigkeit, andererseits die Notwendigkeit des neuen Konzepts in Frage gestellt und eine alternative Vorgehensweise diskutiert werden. Die umsatzsteuerlichen Konsequenzen bei Immobilienvermietungen einer Gesellschaft an deren Gesellschafter werden dabei vorerst ausgeklammert und später in einem gesonderten Beitrag behandelt.
1. BMF-Auffassung zur Behandlung von gesellschaftseigenen Luxusimmobilien nach KStR 2013
Die Anschaffung von Immobilien durch eine Kapitalgesellschaft zum Zwecke der Vermietung an ihren Gesellschafter wird von der Finanzverwaltung und dem VwGH schon länger kritisch betrachtet. Steuervorteile, die sich durch eine Anschaffung einer solchen Immobilie über eine Kapitalgesellschaft im Vergleich zur Anschaffung aus dem Privatvermögen de...