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Nicht kostendeckende Vermietung an den Gesellschafter-Geschäftsführer
Kostenmiete als Alternative zur außerbetrieblichen Sphäre bei Kapitalgesellschaften
Der BFH hat zur auch in Österreich relevanten Frage der verdeckten (Gewinn-)Ausschüttung bei nicht kostendeckender Vermietung einer Immobilie einer GmbH für Wohnzwecke an Gesellschafter Stellung bezogen (Urteile vom , I R 8/15 und I R 12/15). Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter werde dadurch angefallene Aufwendungen nur tragen, wenn diese der Gesellschaft samt angemessenem Gewinnaufschlag erstattet werden. Eine Vermietung zu marktüblichen, aber nicht kostendeckenden Bedingungen würde er nur zulassen, wenn er, bezogen auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum, von einer angemessenen Rendite ausgehen kann. Der BFH hat betont, dies gelte nicht nur für „besonders aufwändig ausgestattete Einfamilienhäuser“, und hat erneut eine außerbetriebliche Sphäre bei Kapitalgesellschaften ausdrücklich verneint.
1. Sachverhalte zu den beiden Urteilen
Im ersten Fall (I R 8/15) waren an einer GmbH der Gesellschafter-Geschäftsführer zu 5 % und dessen Schwester zu 95 % beteiligt. Die GmbH vermietete einen Teil ihres ansonsten selbst genutzten Gebäudes zu Wohnzwecken zu einem marktüblichen Preis an den Gesellschafter-Geschäftsführer und dessen Familie. Das Gebäude ist im Wohnbereich hochwerti...