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Gesellschaftsteuer
Der Gesellschaftsteuer unterliegen freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. – (§ 2 Z 4 lit. a KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2012/16/0133)