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SWK 22, 1. August 2013, Seite 1002

Zur Haftung des Urkundenerstellers bei unterlassener (umsatz)steuerlicher Beratung

Einem Rechtsanwalt ist zuzumuten, die Grundlagen des Umsatzsteuerrechts zu kennen

Gerald Moser

Unbestritten sind die steuerlichen Regelungen im Zusammenhang mit Immobilien, im Speziellen hinsichtlich der Umsatzsteuer, komplex. Dennoch erlegt der OGH dem Vertragserrichter eine auf beide Vertragsparteien bezogene Aufklärungspflicht hinsichtlich steuerrechtlicher Belange auf, auch wenn nur eine Vertragspartei als Auftraggeber fungiert. Hierbei setzt der OGH das Unterlassen einer Aufklärungspflicht einer unrichtig erteilten Auskunft gleich. Ein Ausweg kann sein, allgemein auf die steuerrechtliche Situation hinzuweisen und bezüglich der konkreten Auswirkungen im Einzelfall die Inanspruchnahme des Steuerberaters anzuraten.

1. (Steuer)rechtliches Umfeld

Vor allem im Bereich der Immobilienbesteuerung ist es im Jahr 2012 zu erheblichen gesetzlichen Änderungen gekommen, die die ohnehin schon komplexe Rechtslage weiter verschärfen. Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer herrscht oftmals die Ansicht, dass, soweit es sich nicht um privat genutzte Immobilien handelt, sich die Umsatzsteuer (grundsätzlich) in der Unternehmerkette neutral verhalte. Das ist z. B. bei der Veräußerung von Umsatzsteuer der Fall, wenn Verkäufer und Käufer zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sind, nicht aber im F...

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