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SWK 22, 1. August 2013, Seite 1008

Zustellung: Unwirksamkeit

Wird statt an den Zustellungsbevollmächtigten an den von diesem Vertretenen zugestellt, so ist die Zustellung unwirksam. – (§ 9 ZustG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2012/16/0011)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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