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Wenn (nur) das Verfahrensrecht siegt
Überlange Verfahrensdauer durch Nichtbescheide bei Publikumsgesellschaften
Das Feststellungsverfahren nach § 188 BAO soll dazu dienen, die Besteuerungsgrundlagen der Beteiligten an einer Mitunternehmerschaft bzw. einer Miteigentümerschaft in einem gesonderten Verfahren zu ermitteln. Das Ergebnis soll ein Bescheid sein, der den Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerverfahren der Beteiligten zugrunde zu legen ist. Insbesondere bei Publikumsgesellschaften und der damit verbundenen hohen Anzahl an Beteiligten kann dies zu einer langen Verfahrensdauer – verbunden mit hohen Kosten für Verwaltung und Beteiligte – führen.
1. Sachverhalt
Der Beschwerdeführer hat sich im Jahr 1989 als atypisch stiller Gesellschafter an einer Mitunternehmerschaft beteiligt, die aus zumindest 976 Personen bestand. Im Jahr 1991 wurde über die beim Finanzamt eingereichte Feststellungserklärung erklärungsgemäß abgesprochen, wobei sich nachträglich herausgestellt hat, dass bereits im Zeitpunkt des Einlangens der Abgabenerklärung beim zuständigen Finanzamt einer der Beteiligten verstorben war. Dem Einkommensteuerbescheid des Beschwerdeführers für 1989 wurde vorerst eine negative „Tangente“ aus dieser Mitunternehmerschaft zugrunde gelegt. Im Jahr 1993 hat bei der Mitunternehmerschaft eine Betriebsprüfung...