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Sonderzahlungen und entgeltfreie Zeiten
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung zum Kollektivvertrag (KV) für Angestellte des Metallgewerbes festigt der OGH seine bisherige Judikatur zum Thema Sonderzahlungen und entgeltfreie Zeiten. Wesentlich in dieser Entscheidung ist, dass der OGH die aliquote Rückverrechnung bereits ausbezahlter Sonderzahlungen bejaht und den Einwand des gutgläubigen Verbrauchs nicht gelten lässt ().
Sachverhalt
Der Kläger, auf dessen Arbeitsverhältnis der KV für Angestellte des Metallgewerbes zur Anwendung kam, wurde mit Ende 2008 gekündigt. Der Urlaubszuschuss wurde im Juni 2008 zur Gänze ausbezahlt. Da es im Anschluss an diese Auszahlung zu entgeltfreien Zeiten aufgrund langer Krankenstände kam, wurde bei der Endabrechnung der auf die entgeltfreien Zeiten entfallende Anteil der Sonderzahlungen rückverrechnet.
Kollektivvertragliche Kürzungsbestimmungen
In zahlreichen Entscheidungen hat der OGH bekräftigt, dass Sonderzahlungen nicht für entgeltfreie Zeiten (zB infolge langer Krankenstände) gebühren, sofern der KV nichts anderes vorsieht. Eine ausdrückliche Regelung im KV, die die Aliquotierung nur bei Ein- bzw Austritt vorsieht, steht einer aliquoten Kürzung der Sonderzah...