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Die Besonderheiten bei der Lohnabrechnung von Hausbesorgern
Aufgrund der vielen und unterschiedlich zu behandelnden Entgeltansprüche gestaltet sich die Lohnverrechnung bei Hausbesorgern, für die noch die alte Rechtslage gilt, besonders kompliziert. Fehler finden nicht nur beim Dienstgeber und Dienstnehmer, sondern auch in der Weiterverrechnung an Mieter und Wohnungseigentümer ihren Niederschlag. Das Hausbesorgergesetz (HBG) ist auf Dienstverhältnisse, die nach dem neu abgeschlossen werden, nicht mehr anzuwenden (§ 31 Abs 5 HBG). Es ist jedoch weiterhin auf Dienstverhältnisse anzuwenden, die vor dem abgeschlossen wurden. Damit gibt es derzeit noch rund 10.000 Hausbesorger nach der „alten“ Regelung.
Gastbeitrag von Ilse Forstner, Ilse Forstner ist hauptberuflich für das gesamte Personalwesen in einem großen Immobilienunternehmen zuständig. Sie ist Fachvortragende auf dem Gebiet der „Personalverrechnung“ am WIFI Wien.
Ein „Comeback“ des Hausbesorgers als „Hausmeister“ ist seit geraumer Zeit im Gespräch; am wurde vom Sozialminister der Entwurf für ein neues Hausbesorgergesetz in den Begutachtungsprozess eingebracht. Darin sollen insbesondere die unzeitgemäßen Bestimmungen, wie zB ...