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PV-Info 5, Mai 2009, Seite 24

Eintritt der Arbeitslosigkeit bei GmbH-Geschäftsführern

Mag. Andreas Gerhartl

Arbeitslos ist, wer nach Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses keine neue Beschäftigung gefunden hat. Bei GmbH-Geschäftsführern kann der Zeitpunkt der Beendigung des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses (und somit des Eintritts der Arbeitslosigkeit) aufgrund des Nebeneinanders von Anstellungsverhältnis und Organschaftsverhältnis jedoch bisweilen strittig sein, wie einige VwGH-Erkenntnisse aus jüngerer Zeit belegen.

Beendigung der Organfunktion

Im Fall eines GmbH-Geschäftsführers liegt Arbeitslosigkeit im Sinn des § 12 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) nicht schon dann vor, wenn der Anstellungsvertrag aufgelöst wurde, sondern erst dann, wenn auch die Stellung als Organ der Gesellschaft erloschen ist. Besteht das Organschaftsverhältnis hingegen weiter, liegt Arbeitslosigkeit auch dann nicht vor, wenn der Geschäftsführer tatsächlich keine Tätigkeit für die Gesellschaft mehr entfaltet hat und auch kein Entgelt erhalten hat. Es spielt auch keine Rolle, ob über das Vermögen der Gesellschaft (verbunden mit deren Auflösung) der Konkurs eröffnet worden ist (; , 2008/08/0094). Das Organschaftsverhältnis wird – sofern nicht die Beendigung zu einem früheren Zeitpunkt durch Abgabe einer R...

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