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PV-Info 5, Mai 2009, Seite 15

Vorzeitiges Wochengeld aufgrund der Tabakgesetz-Novelle

Hannelore Ortner

Durch die Tabakgesetz-Novelle (BGBl I 2008/120, ausgegeben am ) wurde der Versicherungsfall der Mutterschaft gemäß ASVG ausgeweitet. Der Versicherungsfall der Mutterschaft gilt demnach auch dann, wenn bereits vor dem Beginn der achten Woche vor der voraussichtlichen Entbindung der Beginn eines Arbeitsverbots gemäß dem Tabakgesetz eingetreten ist. Für den Zeitraum dieses Arbeitsverbots besteht ein Anspruch auf vorzeitiges Wochengeld gegenüber der Gebietskrankenkasse.

Allgemeines

Die Neuregelung des Tabakgesetzes ab verstärkte den Nichtraucherschutz auch für erdende Mütter (siehe PV-Info 10/2008, Seiten 15 ff).

Aufgrund des gemäß § 13a Abs 5 Tabakgesetz geltenden Arbeitsverbots1) in Räumen, in denen Schwangere der Raucheinwirkung ausgesetzt sind, haben diese Anspruch auf vorzeitiges Wochengeld .

Daraus ergaben sich aber für Dienstgeber in der Gastronomie und für die zur Vollziehung zuständigen Krankenversicherungsträger 2) einige Fragen, deren Beantwortung aus den neu geregelten Bestimmungen nicht eindeutig zu klären ist.

1) In diesem Fall liegt kein Beschäftigungsverbot im Sinn des Mutterschutzgesetzes (MSchG) vor. Es liegt auch keine Zuständigkeit des Arbeitsinspektorats vor, d...

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