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Geplantes Abgabenänderungsgesetz 2009
Die vorliegende Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2009 (AbgÄG 2009) sieht die im Folgenden dargestellten wesentlichen Änderungen vor.
Ergänzung zum Steuerreformgesetz 2009
Für den steuerfreien Arbeitgeberzuschuss zu Kinderbetreuungskosten hat der Arbeitgeber die Erklärung1) des Arbeitnehmers zum Lohnkonto zu nehmen. Änderungen der Verhältnisse muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber innerhalb eines Monats melden . Ab dem Zeitpunkt der Meldung hat der Arbeitgeber die geänderten Verhältnisse zu berücksichtigen (ab Inkrafttreten des AbgÄG 2009).
1) Der Arbeitnehmer hat dem Arbeitgeber mittels amtlichen Formulars L 35 zu erklären, dass die Voraussetzungen für einen Zuschuss vorliegen (siehe Steuerreformgesetz 2009: PV-Info 4/2009, Seiten 9 ff).
Neuregelung der Besteuerung im österreichischen Amateursport
Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen , die von gemeinnützigen Sportvereinen an Sportler, Schiedsrichter, Trainer sowie Sportbetreuer ausbezahlt werden, sollen in Höhe von € 30,– pro Einsatztag, maximal jedoch in Höhe von € 540,– pro Kalendermonat, steuerfrei bleiben können. 2)S. 11Die Steuerfreiheit soll nur dann zustehen, wenn beim Steuerabzug vom Arbeitslohn neben den p...