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Insolvenzrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen bei regelmäßiger Büroarbeit in Österreich und Homeoffice in einem anderen EU-Staat
Die vermehrte Beliebtheit des Arbeitens im Homeoffice führt dazu, dass sich die Gerichte in letzter Zeit vermehrt mit besonderen Fragen dazu beschäftigen müssen. Interessant ist eine Entscheidung des EuGH (, IEF Service, C-710/21), die der OGH diesem vorgelegt hat ( 8 ObS 1/23i).
Sachverhalt
Der Sachverhalt lässt sich wie folgt zusammenfassen: Ein Arbeitnehmer leitete zwei Abteilungen eines in Graz ansässigen Unternehmens. Er hatte seinen Hauptwohnsitz in Deutschland und arbeitete abwechselnd eine Woche in Graz am Sitz des Unternehmens und eine Woche im Homeoffice in Deutschland, wobei die Art der Tätigkeit im Büro und im Homeoffice gleich war. Wegen der Tatsache, dass er regelmäßig in zwei Mitgliedstaaten tätig wurde, war er nach Art 13 Abs 1 Koordinierungsverordnung (VO [EG] 883/2004) in Deutschland – wo sein Hauptwohnsitz lag – sozialversichert und verfügte auch über eine entsprechende A1-Bescheinigung. Außer ihm war noch ein Vertriebsmitarbeiter in Deutschland regelmäßig tätig.
Das Unternehmen wurde insolvent, und es stellte sich die Frage, ob der Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenz-Entgelt in Österreich, wo der Sitz des Arbeitgebers war, oder in Deutschland, wo er...