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PV-Info 12, Dezember 2023, Seite 9

EuGH zu Mehrstundenvergütung: Ist die Unterscheidung zwischen Mehrstunden und Überstunden diskriminierend?

Anna Mertinz und Martin Lanner

In der Entscheidung vom , Lufthansa City Line, C-660/20, wurden dem EuGH vom deutschen Bundesarbeitsgericht (BAG) Auslegungsfragen zur Teilzeitrichtlinie 97/81/EG vor dem Hintergrund einer möglichen Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten vorgelegt.

Das Verfahren drehte sich um eine sogenannte „Mehrflugdienststundenvergütung“, die das Cockpitpersonal der Lufthansa erhält, wenn bestimmte Grenzwerte an monatlichen Flugstunden erreicht werden. Diese Schwellenwerte sind für alle Beschäftigten – egal ob in Voll- oder Teilzeit – gleich. Der EuGH hat nun festgehalten, dass darin eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten liegt. Der zu erreichende Schwellenwert muss für Teilzeitbeschäftigte aliquot entsprechend ihrem Beschäftigungsausmaß reduziert werden, sofern nicht eine sachliche Rechtfertigung für einheitliche Schwellenwerte besteht.

Diese Entscheidung hat für Österreich zunächst wohl unmittelbare Auswirkungen auf die Luftfahrtbranche. Der Kollektivvertrag für das Bordpersonal der AUA sieht in seinem Pkt 42 eine Regelung vor, die jener sehr ähnlich ist, die der EuGH im Fall der Lufthansa beanstandet hat; dort ist allerdings auch eine Öffnungsklausel für die Regelung abweichender Schwe...

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