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Anhängige Amtsbeschwerden: NoVA und Verwendung eines Kfz mit ausländischem Kennzeichen im Inland
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; beim VwGH anhängig unter 2010/16/0254
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§ 82 Abs. 8 KFG 1967, § 1 Z 3 NoVAG
1991
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Der UFS vertrat die Ansicht, dass die Verwendung eines in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs durch den Berufungswerber durch längerfristige Zeiträume und die Verwendung durch andere Personen unterbrochen wird und daher bei jedem Nutzungszeitraum neu zu laufen beginnt. Da die Verwendung durch den Berufungswerber jeweils einen Zeitraum betraf, der geringer als ein Monat i. S. d. § 82 Abs. 8 KFG 1967 war, ist die Verwendung des in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs ohne Zulassung in Österreich zulässig (vgl. ). Laut Finanzamt ist diese Rechtsansicht zur Unterbrechung der Monatsfrist jedoch unzutreffend. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Monatsfrist des § 82 Abs. 8 KFG 1967 nach zutreffender herrschender Meinung und Rechtsprechung durch vereinzelte ...