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Doch Gebührenpflicht bei einem Vertragsabschluss auf elektronischem Weg
Der Abschluss eines Bestandvertrags durch Anbot und Annahme jeweils mittels nicht ausgedruckter E-Mails mit sicherer elektronischer Signatur ist gebührenpflichtig.
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| §§ 33 TP 5 Abs. 1 Z 1, 15 Abs. 1,
17 Abs. 5 GebG |
Der Fall
Dem vorliegenden Fall lag ein Mietvertrag zugrunde, wobei sowohl das Angebot als auch die Annahmeerklärung per E-Mail mit digitaler Signatur übermittelt wurden. Beide Vertragsparteien druckten die E-Mails nicht aus.
Die Entscheidung
Der UFS entschied, dass gemäß § 15 Abs. 1 GebG Rechtsgeschäfte nur dann gebührenpflichtig sind, wenn darüber eine Urkunde errichtet wird. ...