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BFGjournal 3, März 2011, Seite 111

Süßes und Saures zur Besteuerung von Portfoliodividenden

Dr. Ernst Marschner

Eine Kapitalgesellschaft erzielt Dividenden aus ausländischen Portfoliobeteiligungen (weniger als 10 %). Der UFS Linz hatte zwei Vorabentscheidungsersuchen zur Vereinbarkeit des § 10 KStG i. d. F. des Budgetbegleitgesetzes (BBG) 2009, BGBl. I Nr. 52/2009, mit dem Unionsrecht an den EuGH gerichtet, der am entschieden hat. In wesentlichen Punkten hat die österreichische Rechtslage gehalten; einige Details sind jedoch reparaturbedürftig.


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verb. Rs. C-436/08 und C-437/08, Haribo und Österreichische Salinen AG
§ 10 KStG i. d. F. BBG 2009

Der Fall

Haribo und Österreichische Salinen sind österreichische Kapitalgesellschaften, die Dividenden von Kapitalgesellschaften mit Sitz in anderen Mitgliedsstaaten sowie mit Sitz in Drittstaaten bezogen haben. Das Beteiligungsausmaß lag stets unter 10 %. Haribo bezog die Dividenden über einen Investmentfonds, bei dem sich Nachweisschwierigkeiten betreffend die Besteuerung der Tochtergesellschaft mit Körperschaftsteuer herausstellten. Österreichische Salinen wies einen Verlust aus. Das Finanzamt belegt diese ausländischen Dividenden mit Körperschaftsteuer, da die Voraussetzungen für die Befreiung nach einer internationalen Schachtelbeteiligung gemäß § 10 Abs. 2 KStG i. d....

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