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Doppelte Haushaltsführung: Ist die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz zumutbar?
Aufwendungen für die eigene Wohnung sind grundsätzlich nicht abziehbar. Erwachsen einem Steuerpflichtigen allerdings dadurch doppelte Haushaltskosten, dass ihm die tägliche Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz wegen der Entfernung nicht zumutbar ist, so können nach ständiger Rechtsprechung des VwGH die dadurch bedingten Mehraufwendungen ebenso wie Familienheimfahrten Werbungskosten i. S. d. § 16 Abs. 1 EStG darstellen. Derartige Aufwendungen gelten als durch die Erwerbstätigkeit veranlasst, wenn dem Steuerpflichtigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann. Der UFS befasste sich mit der Frage, ob bei übermäßig langer Arbeitszeit tägliches Pendeln zwischen Beschäftigungsort und auswärtigem Familienwohnsitz als unzumutbar zu bezeichnen ist.
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Der Fall
Der Berufungswerber wohnt an den Wochenenden bei seiner Ehegattin am Familienwohnsitz im Burgenland. Er ist seit Beginn seiner Berufsausübung als Bauleiter auf Baustellen in Wien beschäftigt, wo er während der Woche in einer Mietwohnung nächtigt. Die Gattin war bis Mitte 2002 ebenfalls in Wien berufstätig; nach Ablauf der Karenzzeit nach der Geburt d...