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Proportion bei Grundstückstausch mit Aufzahlung
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Proportion bei Grundstückstausch mit Aufzahlung | |
-G/09 |
Der Fall
Die zwei Hälftemiteigentümer von Grundstücken, die verschiedenen wirtschaftlichen Einheiten zugehörten, teilten diese, sodass der eine Miteigentümer reales Eigentum an dem Grundstück samt Wohnhaus erwarb und dafür zusätzlich eine Ausgleichszahlung leistete. In der Berufung wurde beantragt, lediglich die Ausgleichszahlung der Grunderwerbsteuer zu unterwerfen, da die Realteilung gemäß § 3 Abs. 2 GrEStG befreit sei.
Die Entscheidung
Der UFS entschied, dass keine Realteilung, sondern Grundstückstausch vorliegt, wenn mehrere wirtschaftliche Einheiten geteilt werden, selbst wenn die wirtschaftlichen Einheiten in räumlicher unmittelbarer Verbindung stehen. Beim Tausch liegen zwei Erwerbsvorgänge vor, Bemessungsgrundlage ist jeweils der gemeine Wert des hingegebenen Grundstücks.
Werden ein Grundstück mit Haus und ein unbebautes Grundstück getauscht und leistet der Erwerber des (wertvolleren) Grundstücks samt Haus eine Ausgleichszahlung, dann ist für diesen Tauschvorgang grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage die Hingabe des geringerwertigen Grundstücks zuzüglich der Ausgleichszahlung. Die Bemessungsgrundlage für den ander...