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Anregung auf amtswegige Wiederaufnahme
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Anregung auf amtswegige Wiederaufnahme | |
-L/09 |
Der Fall
In einem Devolutionsverfahren hatte sich der UFS mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Entscheidungspflicht auf Durchführung einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens besteht.
Die Entscheidung
Nach der Rechtsprechung des VwGH besteht keine Entscheidungspflicht der Abgabenbehörde über auf amtswegige Wiederaufnahme gerichtete Anbringen. Die Rechtsprechung des VwGH erging jedoch zur Fassung des § 311 BAO vor dem Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetz, BGBl. I Nr. 97/2002. Soweit der gegenständliche Devolutionsantrag ein derartiges Anbringen ist, ist darauf hinzuweisen, dass über einen Devolutionsantrag, der mangels Bestehens einer Entscheidungspflicht unzulässig ist, jedenfalls zu entscheiden ist. Dies selbst dann, wenn die Entscheidung darüber eine Zurückweisung ist. Aus diesem Grund unterliegt der gegenständliche Devolutionsantrag der Entscheidungspflicht des UFS.
Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen der Behörde. Auf die amtswegige Wiederaufnahme eines Verfahrens nach § 303 Abs. 4 BAO besteht nach ständiger Rechtsprechung des VwGH kein subjektiv-öffentliches Recht. Eine Verletzung von Rechten des Abgabepflichtigen durch...