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Zustellungen an einen deutschen Rechtsanwalt
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Zustellungen an einen deutschen Rechtsanwalt | |
Art. 49, 50 EG, § 6 EIRAG, § 10 ZustellG |
Der Fall
In einem Haftungsverfahren betreffend einen in Deutschland wohnhaften Abgabepflichtigen ist eine deutsche Rechtsanwaltskanzlei eingeschritten. Die Kanzlei hat eine allgemeine Vollmacht zur Vertretung des Abgabepflichtigen vorgelegt, die auch eine Zustellvollmacht beinhaltet hat. Der UFS hatte zu beurteilen, ob eine Zustellung an die deutsche Rechtsanwaltskanzlei im Lichte des § 6 EIRAG zulässig ist.
Die Entscheidung
Art. 49 (ehemaliger Art. 59) des EG-Vertrags (EG) lautet:
„Die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Gemeinschaft für Angehörige der Mitgliedstaaten, die in einem anderen Staat der Gemeinschaft als demjenigen des Leistungsempfängers ansässig sind, sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten.
Der Rat kann mit qualifizierter Mehrheit auf Vorschlag der Kommission beschließen, daß dieses Kapitel auch auf Erbringer von Dienstleistungen Anwendung findet, welche die Staatsangehörigkeit eines dritten Landes besitzen und innerhalb der Gemeinschaft ansässig sind.“
S. 461Art. 50 (ehemaliger Art. 60) EG lautet:
„Dienstleistungen im Sinne dieses Vertrag...