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BFGjournal 12, Dezember 2009, Seite 440

Errichtung eines wetterfesten Verbindungsganges durch einen Gehbehinderten als außergewöhnliche Belastung?

Karl Fink

Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung stellt eine bauliche Gestaltung, die es ermöglicht, eine vom Wohnhaus baulich getrennte Garage geschützt vor Regen und Schnee ohne Sturzgefahr zu erreichen, für jeden – auch nicht körperbehinderten – potenziellen Erwerber der Liegenschaft einen werterhöhenden Nutzen dar, der sich im Kaufpreis entsprechend niederschlägt. Damit sind die Aufwendungen als Vermögensumschichtung zu qualifizieren.


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-G/08

Der Fall

Strittig war im Verfahren vor dem UFS die Anerkennung der gesamten Kosten in Höhe von 99.190,72 Euro für die Errichtung eines Verbindungsganges zwischen dem Wohnhaus und dem Nebengebäude, in dem sich die Garage für das behindertengerechte Kraftfahrzeug befindet, als außergewöhnliche Belastung.

Der Berufungswerber hat dieses Begehren in der Berufung folgendermaßen begründet: Da er aufgrund einer Gehirnblutung zu 80 % behindert (rechtsseitige Lähmung) und ihm daher die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung unzumutbar sei, sei er auf sein Spezialfahrzeug angewiesen. Um dieses im Nebengebäude abgestellte Fahrzeug auch im Winter gefahrlos erreichen zu können, habe er einen wind- und wette...

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